Allgemeine Geschäftsbedingungen

für das Unternehmen

Brennholzinger GmbH

Stand: 15.10.2023

1. Allgemeines:

1.1 Die nachfolgend abgefassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgen-den AGB bezeichnet) gelten für alle Rechtsgeschäfte über den Verkauf und die Lieferung von Waren der „Brennholzinger GmbH“ mit dem Kunden (im Folgen-den „Auftraggeber“ genannt). Auftragnehmer ist das Unternehmen Brennholzholzinger GmbH , mit der Postanschrift Untere Ortsstraße 1, 2170 Kleinhadersdorf. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung und gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall. Abweichenden, entgegenstehenden oder auch bloß zusätzlichen bzw. ergänzenden Vertragsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.

1.2 Durch das vollständige Ausfüllen des unter der Internetadresse www.brennholzinger.at zur Verfügung gestellten Bestellformulars sowie das an-schließende Bestätigen des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Auftraggeber ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die auf der Homepage dargestellten Waren und Leistungen stellen keine bindenden Angebote dar.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Angebot des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Bestelleingangsbestätigung anzunehmen. Der Ver-trag kommt erst mit Annahme des Angebotes durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme erfolgt durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder durch Versand der bestellten Ware an den Kunden.

1.3 Die Leistungen und Lieferungen im Fernabsatz bietet der Auftragnehmer nur voll geschäftsfähigen, volljährigen Auftraggebern mit Sitz bzw. Wohnsitz in Österreich an. Vertragsabschlüsse mit nicht geschäftsfähigen, minderjährigen Auftraggebern bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

1.4. Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht vereinbart. Soweit andere zwingende Rechtsnormen dies nicht ausschließen, gilt als Gerichtsstand Österreich und das für den Sitz des Auftragnehmers örtlich und sachlich zuständige Gericht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Lieferfrist, Lieferung und Kosten:

2.1 Die vom Auftragnehmer genannten Liefertermine sind freibleibend. Bekanntgegebene Liefertermine stellen keine Fixtermine dar. Abweichungen hinsichtlich der bekanntgegebenen Uhrzeit sind seitens des Auftraggebers zu akzeptieren und besteht diesbezüglich kein Rechtsanspruch.

Sofern kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten dem Auftragnehmer zur Last gelegt werden kann, sind Schadenersatzansprüche des Aufraggebers wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung ausgeschlossen.

2.2 Vereinbarte Liefertermine sind seitens des Auftraggebers einzuhalten. Der Auftraggeber hat für eine reibungslose Zustellung der Ware Sorge zu tragen, das heißt, für den Auftragnehmer muss die Möglichkeit bestehen, die Ware zuzustellen. Zumal bekanntgegebene Zustelltermine unter Umständen nicht punktgenau eingehalten werden können, sind für eine Zustellung zwei Stunden vor bzw. nach dem bekanntgegebenen Termin seitens des Auftraggebers einzukalkulieren. Sollte ein Zustellversuch seitens des Auftragnehmers scheitern, so hat der Auftraggeber hierfür gesonderte Kosten zu bezahlen.

2.3 Der Auftraggeber hat an der Lieferadresse eine geeignete Ablade- und Lagerfläche zur Verfügung zu stellen. Die Lieferung erfolgt ausschließlich ebenerdig. Ein Abladen mittels Mini-Raupe muss möglich sein. Einlagerungsräume (beispielsweise für Pellets) müssen den baulichen Bestimmungen entsprechen. Hin-sichtlich der baulichen Gegebenheit besteht keine Prüfpflicht seitens des Auftragnehmers. Sollten dem Auftragnehmer bauliche Missstände auffällig werden, so ist er berechtigt, ein Abladen der Ware bzw. ein Befüllen des Lagerraumes zu verweigern. Der Auftraggeber bestätigt, dass unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Zufahrtsmöglichkeiten mittels LKW im Falle des Befüllens eines Lagerraumes mit Pellets die Schlauchlänge von 30 m keinesfalls überschritten wird. Scheitert ein Zustellversuch des Auftragnehmers, so ist der Auftraggeber jedenfalls schadenersatzpflichtig.

2.4 Soweit keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung vorliegt, gilt die Abladung an der mit Lastkraftwagen erreichbaren Grundstücksgrenze als vereinbart. Ersucht der Kunde, die Ware (teilweise mit technischen Hilfsmitteln/Raupen-fahrzeug) an einen vom Kunden bekanntgegeben Ort innerhalb des Grund-stückes abzuladen, so ist diese Mehrleistung grundsätzlich entgeltlich. Auch trägt der Kunde für das Abladen der Ware an einen von ihm gewünschten Ort innerhalb des Grundstückes bzw. für den Fall des Annahmeverzuges des Auftraggebers das alleinige Risiko, insbesondere hinsichtlich einer etwaigen Beschädigung oder eines etwaigen Diebstahls, jedenfalls haftet unser Unternehmen lediglich für grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz.

2.5 Der Auftraggeber hat jede Lieferung sofort bei Übernahme auf Vollständigkeit und Qualität zu überprüfen. Diesbezügliche Reklamationen im Nachhinein (insbesondere aufgrund witterungsbedingter Durchfeuchtung der Ware) können nicht anerkannt werden.

2.6 Eine Abholung am Sitz des Unternehmens des Auftragnehmers in 2170 Kleinhadersdorf ist kostenlos möglich. Bei Zustellung der Ware geltend die auf der Homepage www.brennholzinger.at angeführten Tarife. Der Auftragnehmer behält sich vor, für Paletten bzw. Behälter (Big Bags) zusätzlich Kosten (Pfand) zu verrechnen. Werden die Paletten/Behälter unbeschädigt an den Auftragnehmer retourniert, so erhält der Auftraggeber den geleisteten Betrag rückerstattet. Die Einlösung des Betrages ist anlässlich einer Neubestellung im Rahmen deren Anlieferung oder vor Ort am Sitz des Unternehmens möglich. Der Auftragnehmer behält sich vor, das Einlösen von Transportbehältern bzw. Paletten nach Ablauf von mehr als einem Jahr zu verweigern.

3. Gewährleistung:

3.1 Bei mangelhafter Lieferung gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmun-gen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Ablieferung/Abholung der bestellten Ware am vereinbarten Ort.

3.2 Die Gewährleistung erlischt jedenfalls, wenn die Ware vom Auftraggeber nicht ordnungsgemäß gelagert wurde, insbesondere witterungs- bzw. lagerbedingt durchfeuchtet wurde. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf Handlungen Dritter, Umwelteinflüsse und/oder unzureichender Lagerbehälter (beispielsweise Bunker) zurückzuführen sind.

3.3 Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat dieser die gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen, jedenfalls vor einer etwaigen Weiterveräußerung oder eines etwaigen Weitertransportes und allfällige Mängel längstens binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeit-punkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Auftraggeber zu beweisen.

4. Schadenersatz, Haftung:

4.1 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, Verschuldens bei mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen Schäden im Zusammenhang mit der Zustellung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen.

4.2 Die Haftung für Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Ansprüche Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen.

5. Zahlung:

5.1 Der Kunde hat die Ware grundsätzlich im Voraus oder bei Übernahme zu bezahlen. Hierzu stehen neben der Barzahlung diverse Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Ein Skontoabzug ist grundsätzlich nicht zulässig, sofern ein solcher nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

5.2 Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

5.3 Bei Verzug des Auftraggebers mit Zahlung oder seinen sonstigen Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungen und Lieferungen zurückzubehalten. Erst mit gänzlicher Bezahlung geht die Ware in das Alleineigentum des Auftraggebers über. Sollte der Auftraggeber sich in Verzug befinden bzw. vereinbarte Zahlungsmodalitäten nicht einhalten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die gelieferte Ware wiederum abzutransportieren. Hierzu ist der Auftragnehmer zur Betretung des Grundstückes ausdrücklich berechtigt und stellt dies keine Besitzstörung dar.

5.4 Für den Fall des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. zu entrichten.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Verletzung der Zahlungsverpflichtungen sämtliche vorprozessuale Mahn- und Inkassospesen dem Auftraggeber zu ersetzen. Für außergerichtliche Mahnschreiben des Auftragnehmers sind zumindest € 7,00 pro Mahnschreiben zuzüglich Zinsen zu bezahlen.

5.5 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

6. Stornogebühren:

6.1 Bei einem Storno des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes bzw. Entgeltes eine Stornogebühr von 20 %, bei Waren im ladefertigen Zustand von 30 % der Bruttoauftragssumme, zu verlangen.

7. Preisgarantie:

7.1 Der Auftragnehmer gewährt eine Preisgarantie bei Auslieferung innerhalb von 3 Wochen ab Bestelldatum. Bei späteren Lieferungen werden die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Preise verrechnet.

8. Sonstiges:

8.1 Der Auftraggeber stimmt zu, dass die im Zuge der Geschäftsbeziehung erhobenen Daten über ihn unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes EDV-unterstützt gespeichert und bearbeitet werden. Diese Daten werden ausschließlich zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zur Kundenpflege verwendet.

8.2 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche und Verpflichtungen ist – sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist – der Sitz des Auftragnehmers.

8.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz und teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.

9. Materialbeschaffenheit der Ware:

9.1 Rechtsanspruch auf gewisse Struktur der Ware, Größe der Holzstücke, besteht nicht. Abweichungen diesbezüglich stellen keine Mängel dar, sondern liegt in der Natur des Produktes.

9.2 Falls nicht anders in der Artikelbeschreibung angeführt garantiert der Auftragnehmer eine Restfeuchte von maximal 25 %, dies bei Anlieferung bzw. Übernahme der Ware. Die Restfeuchte ist im Kern der Ware/des Holzstückes zu messen. Eine Beanstandung der Restfeuchte ist unverzüglich vorzunehmen.

9.3 Bestellt der Auftraggeber Ware im Zusammenhang mit einer Früheinlagerungsaktion des Auftragnehmers, so akzeptiert der Kunde eine etwaige erhöhte Restfeuchte (eine 25 % übersteigende Restfeuchte). Die Messung der Restfeuchte erfolgt stets im Kern der Ware/des Holzstückes.

10. Belehrung über das Rücktrittsrecht nach dem FAGG:

10.1 Ist der Auftraggeber Verbraucher, steht ihm ein Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) betreffend Verträgen zu, die mit dem Auftragnehmer außerhalb von seinen Geschäftsräumen oder unter Verwendung eines Fernkommunikationsmittels wie Telefon, Fax oder Email geschlossen wurden (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, FAGG).

10.2 Der Auftraggeber kann unter den gesetzlichen Bedingungen ohne Angabe von Gründen von dem mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage. Diese beginnt bei Warenbestellung.

10.3 Um das Rücktrittsrecht auszuüben, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Brennholzholzinger GmbH , Untere Ortsstraße 1, 2170 Kleinhadersdorf, Email: office@brennholzinger.at, in Form einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief, per Email) über seinen Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, zu informieren. Der Kunde kann dafür das im Anhang beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechtes vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird.

10.4 Wenn der Auftraggeber von dem mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag zurücktritt, hat der Auftragnehmer dem Kunden alle Zahlungen, die er von diesem erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zu-rückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt beim Auftragnehmer eingelangt ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Auftragnehmer dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

10.5 Wurde seitens des Auftraggebers ausdrücklich verlangt, dass der Auftragnehmer seine Leistungen während der Rücktrittsfrist beginnen soll bzw. erfüllen soll, hat der Auftraggeber die übernommene bzw. gelieferte Ware jedenfalls zu bezahlen bzw. erlischt das Rücktrittsrecht.

11. Belehrung über das Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG:

11.1 Hat der Auftraggeber seine Vertragserklärung weder in den vom Auftragnehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benutzten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten.

Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Auftragnehmers, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Auftraggeber, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von 12 Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss bzw. Warenlieferung zu. Wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von 12 Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält.

Die Erklärung des Rücktrittsrechtes ist an keine Form gebunden. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmens enthält, mit dem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

11.2 Dieses Rücktrittsrecht steht dem Auftraggeber insbesondere dann nicht zu, wenn

  • er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmen oder dessen Beauftragten zwecks Schließung des Vertrages angebahnt hat,
    oder
  • wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind.
  • Bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen,
    oder
  • bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlichen Abwesenheit des Unternehmers niemals abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.

11.3 Die Beweislast für die rechtzeitige Ausübung des Rücktrittsrechtes trifft den Verbraucher und es wird empfohlen, den Rücktritt in schriftlicher Form zu erklären.

11.4 Der Verbraucher hat die Ware unverzüglich, innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem er den Auftragnehmer seinen Rücktritt unterrichtete, in unbeschädigter Original-Verpackung an die Anschrift des Unternehmens auf eigene Kosten zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Ware vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet.

11.5 Der Verbraucher muss für eine Minderung des Verkehrswertes der Ware auf-kommen, wenn diese einen Wertverlust aufgrund Lagerung im Freien oder feuchten Räumlichkeiten erlitten hat.